AGBs
AGB´s Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Stand: Oktober 2021)

I.       Geltungsbereich

1.       Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH.

2.       Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.       Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II.      Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1.       Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zustande; diese sind die Vertragspartner.

2.       Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3.       Die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Alt-Oberurseler Brauhaus  GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH auftreten, wird die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen

. 4.       Alle Ansprüche gegen die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH beruhen.

III.     Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.       Die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

2.       Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.       Rechnungen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Alt-Oberuseler Brauhaus GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

H 4.       Die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5.       In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6.       Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV.     Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1.       Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2.       Sofern zwischen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3.       Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4.       Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5.       Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6.       Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.      Rücktritt der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH

1.       Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.       Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.       Ferner ist die Alt-Oberuseler Brauhaus GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls –      Höhere Gewalt oder andere von der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; –      Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; –      die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zuzurechnen ist; –      ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4.       Bei berechtigtem Rücktritt der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.     Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1.              Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH.

2.              Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Alt Oberurseler Brauhaus GmbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3.       Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4.       Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5.       Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH trifft ein Verschulden.

VII.    Mitbringen von Speisen und Getränken

1.        Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII.   Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1.       Soweit die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.   Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2.       Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH pauschal erfassen und berechnen.

3.       Der Kunde ist mit Zustimmung der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.

4.       Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5.       Störungen an von der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX.     Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1.       Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH. Die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2.       Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis  nicht, so ist die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH abzustimmen.

3.       Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X.      Haftung des Kunden für Schäden

1.       Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2.       Die Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI.     Schlussbestimmungen

1.       Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.       Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH.

3.       Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Alt-Oberurseler Brauhaus GmbH.

4.       Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.